Noch immer gibt es auf vielen Dächern asbesthaltige Baustoffe. Asbest gilt als krebserregend und muss nach dem Abbruch als Sondermüll entsorgt werden!
Wellplatten und Eternit-Schieferplatten wurden früher häufig auf Garagen, Scheunen oder zum Teil auch auf Häusern zur Verkleidung von Kaminen und Gauben verwendet. Mittlerweile ist dieser gesundheitsschädliche Baustoff verboten.
Planen Sie eine Sanierung?
Wenn Sie an Ihrem Haus einen Asbest-Abbruch und die anschließende Sanierung planen, wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Fachmann! Fragen Sie bei uns an, wir erstellen Ihnen gerne unser unverbindliches Angebot!
Wir führen für Sie Asbestanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519 aus!
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